Mittwoch, 28. August 2013

Kundgebung vor der JA Josefstadt - 2. September 2013, 17:00 Uhr

Die nächste Solidaritätskundgebung vor der JA Josefstadt, wird am 30. Tag des Hungerstreiks von Özgür Aslan und am 33. Tag des Hungerstreiks von Yusf Tas am Monatg, den 2. September 2013 um 17:00 Uhr stattfinden. Eingeladen ist ebenfalls die bekannte Band Grup Yorum, die schon am 31. August um 20:00 Uhr auf der Hauptbühne des Volksstimmefestes auftreten wird. 

Wie bereits bekannt, wird der Ticketverkauf für ein antirassistisches Konzert der Grup Yorum in Deutschland ebenfalls als Vorwand des Auslieferungsantrages der deutschen Behörden genannt.

Deshalb wird Grup Yorum dort aus Protest ihre Lieder erklingen lassen. Es werden auch von Angehörigen, von Mitgliedern der Anatolischen Föderation und von Grup Yorum Presseerklärungen erwartet.

Montag, 2. September 2013, 17:00 Uhr
JA Josefstadt
Wickenburggasse 18-22
1080 Wien

Donnerstag, 22. August 2013

Solidaritätsveranstaltung beim Infozelt

Solidaritätsveranstaltung für die politischen Gefangenen 
Yusuf Tas und Özgür Aslan

Music & Poetry von und mit Grace Latigo

Musikalische Beiträge aus der Türkei und Sketche


Sonntag, 25. August - 17:00 Uhr
beim Infozelt
im Weghuberpark

Museumstraße 7, 1070 Wien
vor dem Justizministerium
(U2,U3 Volkstheater, 49, 46)

Dienstag, 20. August 2013

AUFRUF ZUR KUNDGEBUNG: ÜBERGABEVERHANDLUNG VON ÖZGÜR ASLAN AM 22. AUGUST 2013 - 11:00 UHR

KUNDGEBUNG:

Donnerstag, 22. August 2013 -  11:00 Uhr

Landesgericht für Strafsachen 

Wickenburggasse 18-22, 1080 Wien


Lassen wir nicht zu, dass Özgür Aslan und Yusuf Tas an Deutschland ausgeliefert und willkürlich in Isolationshaft gesteckt werden!
Gegen Kriminalisierung und Repression, für politische Meinungsfreiheit!
Die Willkür begann bereits, als deutsche Polizisten mit Hilfe eines Rechtshilfeersuchens in Österreich Wohnungen unschuldiger Menschen stürmten.... 

Sonntag, 18. August 2013

Politischer Widerstand ist ein Menschenrecht!

Am 26. Juni stürmten deutsche und österreichische Polizeieinheiten in Wien und Niederösterreich die Wohnungen von Angehörigen der Anatolischen Föderation, verhafteten vorübergehend mehrere türkische Menschenrechtsaktivisten und nahmen Yusuf Taş in Untersuchungshaft. Wenig später wurde auch Özgür Aslan festgenommen.

Zeitgleich fanden auch in mehreren deutschen sowie in einigen europäischen Städten Hausdurchsuchungen und Verhaftungen statt, wobei auch hier die vorgegebenen Haftgründe im Dunkeln blieben oder auf an den Haaren herbeigezogenen Beschuldigungen basierten.

Absurde Beschuldigungen

Gegen die beiden in Österreich Verhafteten besteht aufgrund abstruser und nur äußerst vager Beschuldigungen ein Auslieferungsantrag nach Deutschland, wobei die vorgebrachten Vorwürfe eigentlich weder ihre Haft noch ihre Auslieferung rechtfertigen. Dazu zählt der Verkauf von Konzertkarten der vermutlich bekanntesten türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“, die trotz wiederholter Repression selbst in der Türkei legal auftreten kann. Ihre Konzerte finden vor hunderttausenden Menschen auf der ganzen Welt statt, vor kurzem wurde ein Konzert in Istanbul von rekordverdächtigen 550.000 Menschen besucht.

Trotzdem werden die MusikerInnen und UnterstützerInnen von Grup Yorum von der deutschen (und im Rahmen der EU-Zusammenarbeit offensichtlich auch von der österreichischen) Staatsgewalt, die sich gerade noch heuchlerisch über die Repression gegen die russische Punkband Pussy Riot empörte, unter den Generalverdacht der Terrorismusunterstützung gestellt!

Willkürliche Kriminalisierung

Den Gefangenen der Anatolischen Föderation wird auch die Organisierung von Jugendsommerlagern oder die Verteilung von Zeitschriften, die nicht einmal in der Türkei verboten sind, vorgeworfen. Da sich alle diese Vorwürfe nicht vor einer breiten Öffentlichkeit halten lassen, wird auf ein bewährtes Instrument zurückgegriffen, von dem schon viele fortschrittliche, oppositionelle und revolutionäre Bewegungen betroffen waren: das Konstrukt der „Organisierten Kriminalität“.

Mit Hilfe von Gummiparagraphen wie dem §129a und 129b (in Österreich ist es der § 278a, mit dem zuletzt sogar Tierschützer, aber etwa auch einige Flüchtlinge aus dem Servitenkloster kriminalisiert werden konnten) und abenteuerlichen Konstrukten können oppositionelle, linke und revolutionäre Gruppierungen als kriminelle Organisationen oder auch gleich als Terroristen abgestempelt werden. Dabei bestimmt reine Willkür und politisches Kalkül, welche politischen Gruppierungen kriminalisiert und welche als legal eingestuft werden.

Staat und Rechtsradikale

Solche Willkürparagraphen sind entgegen der Legende nicht dazu geschaffen worden, um sie gegen die Mafia einzusetzen oder um gegen neofaschistische Banden vorzugehen. So hat der deutsche Verfassungsschutz erwiesenermaßen mit rechtsradikalen Gruppierungen zusammengearbeitet, wie sich im NSU-Prozess mit jedem Tag deutlicher herausstellt. Mit Hilfe repressiver Gesetze, wie sie im Rahmen des „Kampfes gegen den Terror“ noch stärker ausgebaut wurden, lässt sich die gesamte Bevölkerung, vor allem aber eine kritische Opposition und potentieller Widerstand leichter einschüchtern und überwachen.

Außerdem wird eine Legitimation für die Datensammelwut des Systems geschaffen: Durch die deutsche Kooperation mit der NSA und den US-Überwachungsprogrammen wurden nicht nur die eigenen Bürger im Auftrag von ausländischen Geheimdiensten bespitzelt, sondern auch noch die Daten für amerikanische Drohnenangriffe auf zivile Ziele in Afghanistan geliefert. Doch statt die eigenen kriminellen Machenschaften zu bekämpfen, geht der deutsche Staat massiv gegen seine KritikerInnen vor.

Aktiv gegen rechts

Die Anatolische Föderation ist ein offizieller wie auch völlig legaler Verein, der sich unter anderem gegen rassistische Diskriminierungen, gegen Menschenrechtsverletzungen und Rassismus einsetzt. Nicht zuletzt, weil er sich in Deutschland massiv gegen den Terror der NSU-Terror ausgesprochen hat und auch die lückenlose Aufklärung über die Verbindungen zwischen Nazis und Verfassungsschutz einforderte, hat er sich den Unwillen der deutschen Behörden zugezogen.

Es liegt auf der Hand, dass mit der grenzüberschreitenden Repression auch die Anliegen der türkischen Regierung erfüllt werden, die wie bei den jüngsten Protesten in der Türkei gegen die fortschrittliche Opposition nicht nur im Inland mit aller Brutalität vorgeht sondern sie auch noch im Ausland verfolgen lässt. Für den türkischen Staat sind mittlerweile auch alle Demonstrationsteilnehmer und selbst Beşiktaş- Fußballfans „Terroristen“.

Deutsche und türkische Regierung

Das türkische Regime arbeitet eng mit Deutschland zusammen. Nicht nur das Tränengas, mit dem ganze türkische Städte aufgrund friedlicher Proteste überzogen wurde, stammt aus deutschen Beständen, die Türkei gilt auch als einer der wichtigsten Abnehmer von deutschen Rüstungsexporten. Unter anderem wurde die Türkei mit deutschen „Leopard“- Kampfpanzern ausgerüstet, außerdem wurden deutsche „Patriot-Raketen“ an der türkisch-syrischen Grenze stationiert, wodurch die aggressive türkische Außenpolitik gegenüber seinen Nachbarländern und insbesondere der Krieg gegen Syrien unterstützt wird. Deutschland hat auch seine Erfahrungen mit der weißen Folter in die Türkei exportiert, die türkischen Typ-F-Gefängnisse wurden mit deutscher Unterstützung nach dem Vorbild von Isolationsknästen wie Stammheim errichtet.

Rolle des österreichischen Staates

Es stellt sich abschließend die Frage nach der Rolle Österreichs, das hier offensichtlich deutsche Befehle vollstreckt. Ein bisschen ungewöhnlich ist es schon, wenn deutsche Polizei in Österreich Häuserrazzien durchführt, Menschen festnimmt und die österreichische Justiz zum Erfüllungsgehilfen deutscher Forderungen degradiert wird. Obwohl wir uns keine Illusionen über die österreichische Klassenjustiz machen, hat doch der Einsatz der deutschen Polizei auf österreichischem Boden viele verwundert und an eine überwunden geglaubte Vergangenheit erinnert.

Dabei handelt es sich leider um keinen Einzelfall: auch das diesjährige Familien- und Jugendsommercamp der Anatolischen Föderation in Kärnten wurde von einem massiven Polizeiaufgebot in Begleitung von deutschen Zivilpolizisten überfallen. Österreich, das erst kürzlich Flüchtlinge nach Pakistan abgeschoben und dadurch ihr Leben massiv gefährdet hat, drängt jetzt auf die Abschiebung von Yusuf Taş und Özgür Aslan nach Deutschland: dort droht ihnen aufgrund der konstruierten Vorwürfe nicht nur jahrelange Haft in Isolationsgefängnissen sondern auch noch die weitere Abschiebung in die Türkei.

Solidarität gefordert

Beide Gefangenen befinden sich im Hungerstreik – Yusuf Taş seit 1. August und Özgür Aslan seit 4. August – um gegen die Ungerechtigkeit ihrer Verhaftungen und das Vorgehen der Behörden zu protestieren. Das Komitee für die Verteidigung politischer Grundrechte unterstützt ihre Forderungen nach ihrer sofortigen Freilassung, der Ablehnung des Auslieferungsbegehrens, und der Beendigung der Kriminalisierung von Solidaritätsarbeit und antirassistischem Engagement. Außerdem sollen die Einschränkungen der Besuchserlaubnis und des freien Briefverkehrs aufgehoben werden.

Diesmal hat es die Mitglieder der Anatolischen Föderation getroffen. Aber gemeint sind wir alle. Der grenzüberschreitenden Repression wollen wir unsere internationale Solidarität entgegensetzen.

  • Bekämpfen wir die Kriminalisierung des politischen Widerstandes!
  • Freiheit für alle politischen Gefangenen!
  • Sofortige Freilassung von Yusuf Taş und Özgür Aslan!
  • Hoch die Internationale Solidarität!

Komitee für die Verteidigung politischer Grundrechte

Flugblatt als PDF